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In einer am 29. Oktober in Köln gefassten Entschließung begrüßt die AICA die Absicht der Bundesregierung, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Firmen-Spenden für Kunst, Kultur und andere gemeinnützige Zwecke unverändert beizubehalten.
Diese Kehrtwendung zeige, dass sich die rot-grüne Regierung trotz des notwendigen Sparzwangs zutreffenden Argumenten einsichtig zu öffnen bereit sei. Abschließend heißt es in der Resolution der AICA-Mitgliederversammlung, konsequent und notwendig wäre es nun aber, die vorgesehenen Erhöhung der Mehrwertsteuer für Werke lebender Künstler von 7 auf 16 % ebenfalls fallen zu lassen und in den ermäßigten Steuersatz endlich auch das künstlerische Foto und die Kunst der Siebdruckgrafik einzubeziehen.
Köln, 29.10.2002
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